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   VGH Bayern, 05.09.2019 - 6 CE 19.1508   

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VGH Bayern, 05.09.2019 - 6 CE 19.1508 (https://dejure.org/2019,29715)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.09.2019 - 6 CE 19.1508 (https://dejure.org/2019,29715)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. September 2019 - 6 CE 19.1508 (https://dejure.org/2019,29715)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 33 Abs. 2; VwGO § 123
    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit

  • rewis.io

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2 ; VwGO § 123
    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Besetzung eines Dienstpostens im Beamtenrecht; Ablehnung einer Bewerbung um einen Beförderungsposten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.2019 - 6 CE 19.1508
    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen, die auf das Statusamt bezogen sind und eine Aussage dazu treffen, ob und in welchem Maße der Beamte den Anforderungen seines (Status-)Amts und dessen Laufbahn gewachsen ist (vgl. BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 18, 21; BayVGH, B.v. 4.2.2015 - 6 CE 14.2477 - juris Rn. 13 ff. m.w.N.).

    Die Antragsgegnerin muss diesen Kriterien deshalb dann besondere Bedeutung zumessen, wenn die Leistungsbeurteilung der Bewerber als im Wesentlichen gleich zu bewerten ist (vgl. BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 49).

  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.2019 - 6 CE 19.1508
    Will der Dienstherr dagegen sich aufdrängenden oder zumindest naheliegenden Unterschieden in den dienstlichen Beurteilungen keine Bedeutung beimessen, so trifft ihn insoweit eine Begründungs- und Substantiierungspflicht (vgl. BVerwG, B.v. 27.9.2011 - 2 VR 3.11 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.2019 - 6 CE 19.1508
    Bieten bei gleichlautenden Gesamturteilen auch die Beurteilungen der Einzelmerkmale keinen Ansatzpunkt für einen Qualifikationsunterschied, sind zunächst weitere unmittelbar leistungsbezogene Kriterien wie beispielsweise die jeweiligen Vorbeurteilungen sowie gegebenenfalls die darin enthaltenen Aussagen zu den Einzelmerkmalen der Leistungsbeurteilung und sich eine möglicherweise abzeichnende Leistungsentwicklung der Bewerber vergleichend zu berücksichtigen, sofern sie für den aktuellen Leistungsvergleich noch Aussagekraft besitzen (vgl. BVerwG, U.v. 21.8.2003 - 2 C 14.02 - juris Rn. 22 f.; NdsOVG, B.v. 3.1.2017 - 5 ME 157/16 - juris Rn. 27; OVG NW, B.v. 8.8.2016 - 6 B 646/16 - juris).
  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.2019 - 6 CE 19.1508
    Ungeachtet dessen, dass verfahrensgegenständlich nicht die Vergabe eines statusrechtlichen Amtes ist, könnte die Verwirklichung seiner eigenen Rechte, nämlich des in Art. 33 Abs. 2 GG verankerten Bewerbungsverfahrensanspruchs, durch die Besetzung des streitigen, nach Besoldungsgruppe A12 bewerteten Dienstpostens mit dem Beigeladenen vereitelt oder wesentlich erschwert werden, weil dies - worauf die Antragsgegnerin in ihrer Beschwerdebegründung auch ausdrücklich hinweist - jedenfalls Vorwirkungen auf die nachfolgende Vergabe des Statusamtes A12 entfalten kann (§ 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO; BVerwG, B.v. 21.12.2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 12.14

    Adäquate Kausalität; Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch; Befähigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.2019 - 6 CE 19.1508
    Diese personenbezogenen Eigenschaften sind von Art. 33 Abs. 2 GG erfasst und können zur Auflösung einer "Pattsituation" bei einer Auswahlentscheidung daher auch berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 12.14 - juris Rn. 43).
  • OVG Niedersachsen, 03.01.2017 - 5 ME 157/16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.2019 - 6 CE 19.1508
    Bieten bei gleichlautenden Gesamturteilen auch die Beurteilungen der Einzelmerkmale keinen Ansatzpunkt für einen Qualifikationsunterschied, sind zunächst weitere unmittelbar leistungsbezogene Kriterien wie beispielsweise die jeweiligen Vorbeurteilungen sowie gegebenenfalls die darin enthaltenen Aussagen zu den Einzelmerkmalen der Leistungsbeurteilung und sich eine möglicherweise abzeichnende Leistungsentwicklung der Bewerber vergleichend zu berücksichtigen, sofern sie für den aktuellen Leistungsvergleich noch Aussagekraft besitzen (vgl. BVerwG, U.v. 21.8.2003 - 2 C 14.02 - juris Rn. 22 f.; NdsOVG, B.v. 3.1.2017 - 5 ME 157/16 - juris Rn. 27; OVG NW, B.v. 8.8.2016 - 6 B 646/16 - juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 10 B 10318/07

    Dienstliche Beurteilung eines Beamten; Einbeziehung des Anforderungsprofils bei

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.2019 - 6 CE 19.1508
    Daher entspricht es dem Grundsatz der Bestenauslese, der Befähigungsbeurteilung als weiterem (leistungsbezogenem) Hilfskriterium ein ausschlaggebendes Gewicht im Eignungsvergleich zuzumessen, um bei einem Gleichstand der Bewerber nach dem Leistungsvergleich zu einer Rangfolge der Konkurrenten zu kommen (vgl. OVG RhPf, B.v. 23.5.2007 - 10 B 10318/07 - juris Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2017 - 4 S 2241/16

    Dienstliche Beurteilung mit Bildung eines Gesamturteils

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.2019 - 6 CE 19.1508
    Mit der Beurteilung der Befähigungsmerkmale sollen die individuellen Stärken und Schwächen des Beamten dargestellt werden, um eine fundierte Erkenntnisgrundlage für die zukünftige Verwendung des Beamten zu schaffen (vgl. VGH BW, B.v. 23.1.2017 - 4 S 2241/16 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 04.02.2015 - 6 CE 14.2477

    Bundesbeamtenrecht; Konkurrentenstreit; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.2019 - 6 CE 19.1508
    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen, die auf das Statusamt bezogen sind und eine Aussage dazu treffen, ob und in welchem Maße der Beamte den Anforderungen seines (Status-)Amts und dessen Laufbahn gewachsen ist (vgl. BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 18, 21; BayVGH, B.v. 4.2.2015 - 6 CE 14.2477 - juris Rn. 13 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.10.2017 - 6 C 17.1429

    Bestimmung des Streitwerts in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren -

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.2019 - 6 CE 19.1508
    Anzusetzen ist danach im Ergebnis ein Viertel der für ein Kalenderjahr in dem angestrebten Amt zu zahlenden Bezüge der Endstufe (BayVGH, B.v. 24.10.2017 - 6 C 17.1429 - BayVBl 2018, 390; hier: 1/4 von 61.344,00 EUR).
  • VGH Bayern, 22.11.2007 - 3 CE 07.2274
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2016 - 6 B 646/16

    Auswahlverfahren; Beförderung; Aktuelle dienstliche Beurteilungen; Inhaltliche

  • VG Bayreuth, 13.02.2024 - B 5 E 23.1092

    Konkurrenteneilverfahren, Fortsetzung des Besetzungsvorgangs, Leistungsvergleich,

    Denn es ist Sache des Dienstherrn, bei der gebotenen inhaltlichen Ausschöpfung der Beurteilungen einer etwaigen nicht gerechtfertigten Überbewertung nur geringfügiger Unterschiede insbesondere dadurch zu begegnen, dass er die Einzelfeststellungen mit Blick auf das Beförderungsamt in ihrer Wertigkeit gewichtet (vgl. BayVGH, B.v. 10.01.2022 - 3 CE 21.2716 - juris Rn. 16; B.v. 05.10.2020 - 3 CE 20.1582 - juris Rn. 18; B.v. 05.09.2019 - 6 CE 19.1508 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 01.02.2022 - 6 CE 21.2708

    Bund darf Vizepräsidentenstelle am Bundesfinanzhof vorläufig nicht besetzen

    Bei der "Ausschärfung" der dienstlichen Beurteilungen hat der Dienstherr auch darüber zu entscheiden, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zählenden Umständen er bei der Auswahlentscheidung größeres Gewicht beimisst (vgl. BVerwG, B.v. 27.9.2011 - 2 VR 3.11 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 5.9.2019 - 6 CE 19.1508 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 05.10.2020 - 3 CE 20.1582

    Kein nachträglich geänderter Beurteilungsmaßstab für Zeiten vor einer Beförderung

    Will der Dienstherr dagegen sich aufdrängenden oder zumindest naheliegenden Unterschieden in den dienstlichen Beurteilungen keine Bedeutung beimessen, so trifft ihn insoweit eine Begründungs- und Substantiierungspflicht (vgl. BayVGH, B.v. 5.9.2019 - 6 CE 19.1508 - juris Rn. 13; OVG NW, B.v. 9.5.2012 - 1 B 214/12 - juris Rn. 15; Hoffmann in Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, Stand: September 2000 Ziff. 6.2.2.1).

    Bieten bei gleichlautenden Gesamturteilen auch die Beurteilungen der Einzelmerkmale keinen Ansatzpunkt für einen Qualifikationsunterschied, sind zunächst weitere unmittelbar leistungsbezogene Kriterien wie beispielsweise die jeweiligen Vorbeurteilungen sowie gegebenenfalls die darin enthaltenen Aussagen zu den Einzelmerkmalen der Leistungsbeurteilung und sich eine möglicherweise abzeichnende Leistungsentwicklung der Bewerber vergleichend zu berücksichtigen, sofern sie für den aktuellen Leistungsvergleich noch Aussagekraft besitzen (vgl. BVerwG, U.v. 21.8.2003 - 2 C 14.02 - juris Rn. 22 f.; BayVGH, B.v. 5.9.2019 - 6 CE 19.1508 - juris Rn. 14; NdsOVG, B.v. 3.1.2017 - 5 ME 157/16 - juris Rn. 27).

  • VG Ansbach, 15.06.2020 - AN 1 K 20.00571

    Rechtswidrige Auswahlentscheidung bei Dienstpostenbesetzungsverfahren wegen

    Ergeben sich jedoch aus dem beschreibenden Anforderungsprofil besonders bedeutsame Beurteilungsmerkmale, sind die dort erzielten Ergebnisse im Rahmen der Binnendifferenzierung zu berücksichtigen (BayVGH, B.v. 5.9.2019 - 6 CE 19.1508 - juris Rn. 22).

    Sogenannte leistungsferne Hilfskriterien - wie etwa Dienst- und Lebensalter oder die "Stehzeit" in einem bestimmten Statusamt - können erst dann zum Tragen kommen, wenn sich gemessen an den Kriterien der Bestenauslese (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) zwischen den Bewerbern kein beachtlicher Qualifikationsunterschied ergibt (BayVGH, B.v. 5.9.2019 - 6 CE 19.1508 - juris Rn. 14 mit Verweis auf BVerwG, U.v. 21.8.2003 - 2 C 14.02 - juris Rn. 22 f.; NdsOVG, B.v. 3.1.2017 - 5 ME 157/16 - juris Rn. 27; OVG NW, B.v. 8.8.2016 - 6 B 646/16 - juris; VG Bayreuth, B.v. 23.5.2019 - B 5 E 19.168 - juris Rn. 48 mit Verweis auf BVerwG, U.v. 30.6.2011 - 2 C 19/10 - BVerwGE 140, 83/87 f.; OVG Bremen, B.v. 14.10.2015 - 2 B 158/15 - juris Rn. 43; B.v. 22.9.2016 - 2 B 123/16 - juris Rn. 55).

  • VGH Hessen, 10.08.2021 - 1 B 937/20

    Auswahlentscheidung bei Bewerbern aus unterschiedlichen Geschäftsbereichen der

    Sie ist im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens nicht nur befugt, sondern verpflichtet, die Beurteilung von Bewerbern und damit auch von Beamten aus einem anderen Geschäftsbereich oder einem anderen Bundesland zu gewichten (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 5. September 2019 - 6 CE 19.1508 -, juris Rn. 13; OVG Nds., Beschluss vom 13. April 2010 - 5 ME 7/10 -, juris Rn. 9; OVG NRW, Beschluss vom 21. April 1995 - 12 B 82/95 -, juris Rn. 10; OVG S-H, Beschluss vom 20. Januar 1994 - 3 M 4/94 -, juris Rn. 14; nach BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1983 - 2 C 11.82 -, juris Rn. 25 unterliegt die Beurteilung, welcher sachliche Aussagewert der in einem anderen Land erzielten Prüfungsnote im Vergleich zu den im eigenen Land erzielten Prüfungsnoten beizulegen ist, der wertenden Erkenntnis des einstellenden Dienstherrn).
  • VG München, 12.12.2023 - M 5 E 23.575

    Stellenbesetzung, Vorsitzender Richter, Bundespatentgericht, Anlassbeurteilung,

    Denn es ist Sache des Dienstherrn, bei der gebotenen inhaltlichen Ausschöpfung der Beurteilungen einer etwaigen nicht gerechtfertigten Überbewertung nur geringfügiger Unterschiede insbesondere dadurch zu begegnen, dass er die Einzelfeststellungen mit Blick auf das Beförderungsamt in ihrer Wertigkeit gewichtet (BayVGH, B.v. 10.1.2022 - 3 CE 21.2716 - juris Rn. 16; B.v. 5.10.2020 - 3 CE 20.1582 - juris Rn. 18; B.v. 5.9.2019 - 6 CE 19.1508 - juris Rn. 13).
  • VG Ansbach, 10.11.2020 - AN 1 E 20.01238

    Vergleich der Gesamturteile der periodischen dienstlichen Beurteilung

    Auf diese ist jedoch für die Auswahlentscheidung nur dann zurückzugreifen, wenn bei gleichlautenden Gesamtergebnissen in den aktuellen Beurteilungen auch die Beurteilungen der Einzelmerkmale keinen Ansatzpunkt für einen Qualifikationsunterschied ergeben (BayVGH, B.v. 5.9.2019 - 6 CE 19.1508 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 01.02.2022 - 6 CE 21.2696

    Besetzung der Vizepräsidentenstelle am Bundesfinanzhof

    Bei der "Ausschärfung" der dienstlichen Beurteilungen hat der Dienstherr auch darüber zu entscheiden, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zählenden Umständen er bei der Auswahlentscheidung größeres Gewicht beimisst (vgl. BVerwG, B.v. 27.9.2011 - 2 VR 3.11 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 5.9.2019 - 6 CE 19.1508 - juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2020 - 1 M 47/20

    Anordnungsgrund nach § 123 Abs. 1 VwGO bei Besetzung eines

    Der von der Beschwerde angeführte Berichterstatterbeschluss vom 11. Mai 2009 in dem Verfahren 2 VR 1.09 ist im Hinblick auf die nachfolgende o. g. Senatsrechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes überholt bzw. mangels statusamtsbezogener Vorwirkung der streitgegenständlichen Dienstpostenvergabe ( vgl. auch: BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 18 ff.; zudem VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Dezember 2019 - 4 S 2980/19 - und Beschluss vom 6. Juni 2017 - 4 S 1055/17 -, jeweils juris; BayVGH, Beschluss vom 5. September 2019 - 6 CE 19.1508 -, juris ) jedenfalls nicht einschlägig.
  • VGH Bayern, 10.01.2022 - 3 CE 21.2716

    Konkurrentenstreit um die Stelle eines Vorsitzenden Richters/einer Vorsitzenden

    Denn es ist Sache des Dienstherrn, bei der gebotenen inhaltlichen Ausschöpfung der Beurteilungen einer etwaigen nicht gerechtfertigten Überbewertung nur geringfügiger Unterschiede insbesondere dadurch zu begegnen, dass er die Einzelfeststellungen mit Blick auf das Beförderungsamt in ihrer Wertigkeit gewichtet (BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 3 CE 20.1582 - juris Rn. 18; B.v. 5.9.2019 - 6 CE 19.1508 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 01.02.2022 - 6 CE 21.2709

    Besetzung der Vizepräsidentenstelle am Bundesfinanzhofs

  • VG Schleswig, 04.05.2022 - 12 B 11/22
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